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   BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78   

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BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78 (https://dejure.org/1978,3111)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1978 - 4 StR 582/78 (https://dejure.org/1978,3111)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 (https://dejure.org/1978,3111)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel durch genaue Angabe der Aktenzeichen und der Aktenteile - Erfordernis der gesonderten Entscheidung über eine sachrechtlich selbstständige Handlung - Pflicht zur Aburteilung des Ergebnisses der ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Drohung in diesem Sinne bedeutet jedes seelische Einwirken auf das Opfer in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines Übels (BGHSt 7, 252, 253); entscheidend ist dabei, daß die Drohung als Ankündigung eines vom Willen des Drohenden abhängigen Übels erscheint (BGHSt 7, 197, 198).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Dieses Gesamtverhalten stellt wegen seines engen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Zusammenhangs nach natürlicher Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang dar, ohne Rücksicht darauf, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung des Ergebnisses der Hauptverhandlung eine oder mehrere strafbare Handlungen statt oder neben der in der Anklage bezeichneten Straftat ergeben (BGHSt 23, 141, 145/146 mit Nachw.).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Nach § 264 StPO muß das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, unter allen rechtlichen Gesichtspunkten aburteilen; es ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt der "Tat" voll auszuschöpfen (BGHSt 25, 72, 75/76).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Voraussetzung wäre allerdings, daß alle Betätigungsakte Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung (§ 178 StGB) kommt neben einer solchen wegen versuchter Vergewaltigung nur in Betracht, wenn der Angeklagte nicht nur die Vollziehung des Beischlafs vorbereiten oder verwirklichen wollte, sondern sexuelle Handlungen von eigenem Unwert erzwungen hat, die schon für sich genommen seiner Sinneslust dienen sollten (vgl. BGHSt 17, 1, 2 zu § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 18. Februar 1976 - 3 StR 523/75).
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Drohung in diesem Sinne bedeutet jedes seelische Einwirken auf das Opfer in Gestalt einer auf Angst und Furcht abzielenden Ankündigung eines Übels (BGHSt 7, 252, 253); entscheidend ist dabei, daß die Drohung als Ankündigung eines vom Willen des Drohenden abhängigen Übels erscheint (BGHSt 7, 197, 198).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Alle Tathandlungen - nicht etwa nur diejenigen bis zum Kaffeetrinken, die die Strafkammer rechtsirrtümlich als eine fortgesetzte Tat bezeichnet hat -, und die auf sexuelle Nötigung und Vergewaltigung der Mädchen gerichtet waren, können eine sogenannte natürliche Handlungseinheit bilden (vgl. BGHSt 10, 129 ff; BGH NJW 1967, 60 Nr. 29; BGH GA 1970, 84).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Voraussetzung wäre allerdings, daß alle Betätigungsakte Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Daß sich hier die einzelnen Handlungsteile gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen richteten, würde dem nicht entgegenstehen (BGHSt 1, 20; 6, 81).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78
    Es hätte dazu der genauen Angabe der Aktenzeichen und der Aktenteile bedurft, die die Strafkammer als Beweismittel hätte benutzen sollen (BGHSt 6, 128, 129; BGH VRS 32, 205, 206).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74

    Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords -

  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 523/75

    Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen tateinheitlich begangener sexueller

  • BGH, 29.06.1978 - 4 StR 309/78

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Reihenfolge des Verfahrens -

  • BGH, 16.01.1959 - 4 StR 396/58
  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 201/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

    Daß das Landgericht seiner Verpflichtung zur umfassenden rechtlichen Würdigung nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlichrechtlichen Mangel (BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74, und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    Diese Entscheidung beruft sich wiederum auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78.
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten -

    Ob deren Vorliegen hier deshalb zu verneinen ist, weil sich die mehreren Willensbetätigungen gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter richteten (BGHSt 2, 246 f; 16, 397 f; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 -, vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 -, vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 -) oder weil sie nicht auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (BGH, NJW 1967, 60; 1977, 2321; GA 1970, 84; BGH, Urteile vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74 - und vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 -), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 18.04.1979 - 2 StR 72/79

    Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung -

    Bei dieser Sachlage hat der Angeklagte entgegen der Auffassung der Strafkammer die sexuelle Nötigung nicht nur gelegentlich der - richtig: schweren - räuberischen Erpresung, sondern als Teil derselben tateinheitlich mit ihr begangen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 - vom 30. November 1977 - 3 StR 447/77 - vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78 -).
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